LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.11.1999
14 Sa 1206/99
Normen:
BRAO § 7 Nr. 8 ; LBG NRW § 68 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 26.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1172/99

Anspruch eines beim nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes beschäftigten Juristen auf Genehmigung einer Nebentätigkeit als Rechtsanwalt

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1999 - Aktenzeichen 14 Sa 1206/99

DRsp Nr. 2002/3689

Anspruch eines beim nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes beschäftigten Juristen auf Genehmigung einer Nebentätigkeit als Rechtsanwalt

1. Ein Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit besteht jedenfalls nicht, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, daß der Antragsteller einen nicht geringen Teil der anwaltlichen Tätigkeit während seiner Arbeitszeit bei dem Antragsgegner auszuüben hat. 2. Der Antragsgegner verletzt nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er dem Antragsteller im Gegensatz zu dessen Mitarbeitern die Genehmigung für eine Nebentätigkeit als Rechtsanwalt verwehrt, wenn es sich in den Fällen, in denen der Antragsgegner in der Vergangenheit Genehmigungen erteilt hatte, um individuelle Regelungen in zwei besonders gelagerten Ausnahmefällen gehandelt hatte.

Normenkette:

BRAO § 7 Nr. 8 ; LBG NRW § 68 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Genehmigung für eine Nebentätigkeit als Rechtsanwalt zu erteilen.