LAG Köln - Urteil vom 09.10.2014
7 Sa 371/14
Normen:
§ 75 BetrVG; § 13 SonderUrlVO; § 613 a GBG;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 12.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1439/13

Anspruch eines beurlaubten Beamten des Telekom-Konzerns auf Gleichbehandlung in Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen

LAG Köln, Urteil vom 09.10.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 371/14

DRsp Nr. 2015/9595

Anspruch eines beurlaubten Beamten des Telekom-Konzerns auf Gleichbehandlung in Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen

1) Zur Frage, inwieweit beurlaubte Beamte, die bei Tochtergesellschaften des Telekom-Konzerns als Angestellte arbeiten, in Sozialplänen und diese ergänzenden Betriebsvereinbarungen mit anderen Angestellten gleich zu behandeln sind.2) Zur Frage der unzumutbaren Ausweitung des Dotierungsrahmens einer freiwilligen "BV Sonderzahlung".

Die Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans verstößt nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 75 Abs. 1 BetrVG. Dies rechtfertigt sich daraus, dass ein beurlaubter Beamter nicht befürchten muss, aufgrund Betriebsschließungen oder -änderungen arbeitslos zu werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.03.2014 in Sachen 2 Ca 1439/13 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 75 BetrVG; § 13 SonderUrlVO; § 613 a GBG;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Forderungen des Klägers auf Zahlung einer Sozialplanabfindung und einer Sonderprämie.

1.) a) b) c) 2.) 1. 2. 1.) 2.)