Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14. September 2017, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als freigestelltes Personalratsmitglied im Jahr 2016 einen Anspruch auf eine Leistungsprämie hat.
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