Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2022 wie folgt geändert:
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 9. Februar 2022 wird angeordnet. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller weitere Geldleistungen nach dem in Höhe von 154,58 Euro für März 2022 und in Höhe von 217,94 Euro monatlich für April bis einschließlich August 2022 zu zahlen.
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