Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.03.2021 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) für drei Arbeitnehmer der Klägerin nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für die Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.05.2020.
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