BAG - Urteil vom 23.06.2015
9 AZR 272/14
Normen:
ArbZG § 5 Abs. 1; TVG § 1; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 31. Oktober 2009 (TVK) § 12; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 31. Oktober 2009 (TVK) § 13;
Fundstellen:
EzA-SD 2015, 11
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 15.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 637/13
ArbG Düsseldorf, vom 06.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 153/13

Anspruch eines Orchestermusikers auf Ruhezeit bei zwei Aufführungen am selben Tag an verschiedenen Aufführungsstätten

BAG, Urteil vom 23.06.2015 - Aktenzeichen 9 AZR 272/14

DRsp Nr. 2015/18003

Anspruch eines Orchestermusikers auf Ruhezeit bei zwei Aufführungen am selben Tag an verschiedenen Aufführungsstätten

Orientierungssätze: 1. Ein Orchestermusiker hat nach § 13 Abs. 2 Satz 1 TVK keinen Anspruch auf eine fünfstündige Ruhezeit vor jeder Aufführung, wenn der Arbeitgeber ihn anweist, am selben Tag an zwei Aufführungen an verschiedenen Aufführungsstätten am Sitz des Orchesters mitzuwirken. 2. Der Begriff der "verschiedenen Doppelvorstellungen" iSv. § 13 Abs. 2 Satz 4 Alt. 2 TVK umfasst auch die Fälle, in denen Aufführungen zwar am selben Tag, aber an verschiedenen Aufführungsstätten stattfinden.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Januar 2014 - 4 Sa 637/13 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

ArbZG § 5 Abs. 1; TVG § 1; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 31. Oktober 2009 (TVK) § 12; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 31. Oktober 2009 (TVK) § 13;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Umfang von Ruhezeiten und die Auslegung des Tarifbegriffs "Doppelvorstellung".

Der Kläger ist Oboist bei den D Symphonikern. Auf sein Arbeitsverhältnis zur Beklagten findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der vom 31. Oktober 2009 () Anwendung. Dieser enthält ua. folgende Regelungen: