LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.11.2022
L 2 AL 15/22
Normen:
SGB III § 45 Abs. 1 S. 5; SGB X § 31 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 15.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 AL 78/18

Anspruch eines privaten Arbeitsvermittlers auf Zahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und VermittlungsgutscheinErforderlichkeit der Aufnahme eines BeschäftigungsverhältnissesAnforderungen an die Prüfung der Rechtmäßigkeit

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen L 2 AL 15/22

DRsp Nr. 2023/6126

Anspruch eines privaten Arbeitsvermittlers auf Zahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Erforderlichkeit der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses Anforderungen an die Prüfung der Rechtmäßigkeit

1. Der Zahlungsanspruch eines Arbeitsvermittlers aufgrund eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins setzt die Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Geltungszeitraums des Gutscheins voraus (vgl. nur BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R).2. Die Rechtmäßigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist im Abrechnungsverfahren zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und der Bundesagentur für Arbeit nicht zu prüfen, soweit nicht ausnahmsweise die Nichtigkeit des Gutscheins oder einzelner Bestimmungen in Betracht kommt (Anschluss an Sächsisches LSG, Urteil vom 19.10.2017 - L 3 AL 24/16).

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 45 Abs. 1 S. 5; SGB X § 31 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt als Arbeitsvermittler eine Vergütung aufgrund eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS).