Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt als Arbeitsvermittler eine Vergütung aufgrund eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|