BFH - Urteil vom 07.04.2011
III R 72/09
Normen:
EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c,Nr. 3; BErzGG § 1 Abs. 6; BErzGG § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 17.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2158/08

Anspruch eines seit weniger als drei Jahren aufenthaltsberechtigen Ausländers auf Zahlung von Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit einer Anrechnung von Kindergeld als Einkommen auf Sozialleistungen

BFH, Urteil vom 07.04.2011 - Aktenzeichen III R 72/09

DRsp Nr. 2011/9858

Anspruch eines seit weniger als drei Jahren aufenthaltsberechtigen Ausländers auf Zahlung von Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit einer Anrechnung von Kindergeld als Einkommen auf Sozialleistungen

NV: Die Neuregelung der Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG begegnet trotz der Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3.12.2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R, die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Kindergeld nach § 1 Abs. 6 BErzGG ergangen sind, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c,Nr. 3; BErzGG § 1 Abs. 6; BErzGG § 8 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.