Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die richtige Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern. Dem liegt ausweislich des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 06.12.2013 -
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