Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 8. Juni 2021 abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in vollem Umfang abgelehnt. Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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