Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 21. Juni 2021 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht Kiel anhängigen Klage der Antragsteller gegen den Bescheid vom 6. Mai 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Juni 2021 angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren.
Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt P, K, wird abgelehnt.
I.
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