LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.05.2017
16 TaBVGa 116/17
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 19 BVGa 350/17

Anspruch von einem neugebildeten Wirtschaftsausschuss angehörenden Betriebsratsmitgliedern an einer Schulungsveranstaltung an einem weiter entfernten TagungsortZulässigkeit des Verweises auf eine fünf Wochen später ortsnah stattfindende Alternativveranstaltung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.05.2017 - Aktenzeichen 16 TaBVGa 116/17

DRsp Nr. 2017/12497

Anspruch von einem neugebildeten Wirtschaftsausschuss angehörenden Betriebsratsmitgliedern an einer Schulungsveranstaltung an einem weiter entfernten Tagungsort Zulässigkeit des Verweises auf eine fünf Wochen später ortsnah stattfindende Alternativveranstaltung

Orientierungssätze: Die antragstellenden Betriebsratsmitglieder gehören einem neu gebildeten Wirtschaftsausschuss an und möchten an einer einer Schulungsveranstaltung "Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss - Teil 1" in Berlin teilnehmen. Ein anderer Veranstalter bietet ein gleich lautendes Seminar 5 Wochen später in Frankfurt am Main zu einem deutlich günstigeren Preis an. Im Hinblick darauf, dass die Antragsteller die Schulung benötigen, um in dem neu gebildeten Wirtschaftsausschuss ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, erscheint der Verweis auf eine 5 Wochen später stattfindende Alternativveranstaltung - auch wenn hierdurch für den Arbeitgeber deutlich geringere Kosten entstehen - nicht zumutbar.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18.5.2017 - 19 BVGa 350/17 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert: