LAG Köln - Urteil vom 26.11.2015
7 Sa 534/15
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 9163/14

Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach dem Eintritt in den Ruhestand in der Insolvenz des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 534/15

DRsp Nr. 2016/10084

Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach dem Eintritt in den Ruhestand in der Insolvenz des Arbeitgebers

Ansprüche auf Zahlung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach Eintritt eines Arbeitnehmers in den Ruhestand stellen sich als Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar und sind daher insolvenzgeschützt.

Tenor

Auf die Revision des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.03.2015 in Sachen17 Ca 9163/14 abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.880,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Zinsforderung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach seinem Eintritt in den Ruhestand.

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