Auf die Revision des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.03.2015 in Sachen17 Ca 9163/14 abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.880,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2015 zu zahlen.
Die weitergehende Zinsforderung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach seinem Eintritt in den Ruhestand.
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