Die Berufungen der Parteien werden unter Einschluss der Hilfs-
widerklagen und der Vollstreckungsschutzanträge der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 95 % der Kläger und zu 5 % die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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