LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.12.2014
17 Sa 71/14
Normen:
§ 3 AGG; Art. 3 GG;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main, vom 27.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 6491/12

Ansprüche eines Flugzeugführer bei Flugdienstuntauglichkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.12.2014 - Aktenzeichen 17 Sa 71/14

DRsp Nr. 2015/16923

Ansprüche eines Flugzeugführer bei Flugdienstuntauglichkeit

Orientierungssätze: Keine mittelbare Altersdiskriminierung bei zulässiger tarifvertraglicher Stichtagsregelung

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 2013, 9 Ca 6491/12, abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 3 AGG; Art. 3 GG;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anwendung tarifvertraglicher Regelungen.

Der Kläger ist bei der Beklagten aufgrund Arbeitsvertrages vom 14. September 2007 (Bl. 12 f d.A.) seit dem 14. September 2007 als Flugzeugführer beschäftigt. Zuvor war er aufgrund Arbeitsvertrages vom 13. Juni 2003 seit 7. Juli 2003 bei der A (in der Folge: A) als Flugzeugführer tätig. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft Tarifbindung die für das Cockpitpersonal der Beklagten geltenden Tarifverträge Anwendung. Außerdem sind diese arbeitsvertraglich in Bezug genommen.