LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.10.2014
11 Sa 1114/13
Normen:
MTV Nr. 14 § 31;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 07.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1760/13

Ansprüche von Mitarbeitern in der passive Phase der Altersteilzeit auf Ausgleich für den Wegfall von Schichtdienst

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.10.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 1114/13

DRsp Nr. 2015/10568

Ansprüche von Mitarbeitern in der passive Phase der Altersteilzeit auf Ausgleich für den Wegfall von Schichtdienst

§ 31 MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal regelt Ausgleichsleistungen für den Verlust von Schichtdienst lediglich aus gesundheitlichen Gründen, begründet jedoch keine Ansprüche für die passive Phase der Altersteilzeit.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt vom 07.08.2013, Az 9 Ca 1760/13, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV Nr. 14 § 31;

Tatbestand:

Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich über die Forderung des Klägers, ihm eine Ausgleichszulage für den Wegfall von Schichtdienst für die Dauer der passiven Phase der Altersteilzeit zu zahlen.

Der Kläger war zuletzt im sogenannten Mainframe-Betrieb der Beklagten beschäftigt. Als dieser zum 30.11.2012 entsprechend dem Interessenausgleich vom 29.06.2011 (Auszug Anlage A 1 zur Klageschrift) eingestellt wurde, hatte der Kläger bereits das 58. Lebensjahr vollendet und war mehr als 15 Jahre im Schichtdienst tätig.