Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt vom 07.08.2013, Az
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich über die Forderung des Klägers, ihm eine Ausgleichszulage für den Wegfall von Schichtdienst für die Dauer der passiven Phase der Altersteilzeit zu zahlen.
Der Kläger war zuletzt im sogenannten Mainframe-Betrieb der Beklagten beschäftigt. Als dieser zum 30.11.2012 entsprechend dem Interessenausgleich vom 29.06.2011 (Auszug Anlage A 1 zur Klageschrift) eingestellt wurde, hatte der Kläger bereits das 58. Lebensjahr vollendet und war mehr als 15 Jahre im Schichtdienst tätig.
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