LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.11.2014
9 Sa 577/14
Normen:
AGG § 15; AGG § 3; AGG § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6576/13

Ansprüche wegen Diskriminierung in einer Stellenanzeige insbesondere für Berufsanfänger geeignet

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.11.2014 - Aktenzeichen 9 Sa 577/14

DRsp Nr. 2016/13658

Ansprüche wegen Diskriminierung in einer Stellenanzeige "insbesondere für Berufsanfänger geeignet"

Orientierungssätze: Der Text in einer Stellenanzeige, mit der ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht wird mit dem Hinweis: "die Stelle ist insbesondere für Berufsanfänger geeignet", beinhaltet zwar eine mittelbare Diskriminierung wegen Alters, Entschädigungsansprüche schieden jedoch im Streitfall wegen der fehlenden objektiven Eignung des Bewerbers für die Stelle (keine wie verlangt überdurchschnittlichen, sondern nur schwach befriedigende Examensnoten), der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung und der Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens aus.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2014 - 4 Ca 6576/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15; AGG § 3; AGG § 10;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens.

Die Beklagte ist eine Anwaltssozietät in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft in A.

In Heft 13 der NJW 2013 vom 15. Aug. 2013 gab die B rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft eine Stellenanzeige auf (Bl. 5 d. A.), die auszugsweise wie folgt lautet:

"...

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