LAG München - Urteil vom 07.12.2011
11 Sa 717/11
Normen:
MTV Gaststättengewerbe Bayern § 12 Abs. 4; TVG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Augsburg, vom 08.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3169/10

Anteiliges Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus befristetem Arbeitsverhältnis im Gaststättengewerbe; tarifliche Regelungslücke bei mehreren Regelungsmöglichkeiten und fehlender Erkennbarkeit eines mutmaßlichen Parteiwillens

LAG München, Urteil vom 07.12.2011 - Aktenzeichen 11 Sa 717/11

DRsp Nr. 2012/348

Anteiliges Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus befristetem Arbeitsverhältnis im Gaststättengewerbe; tarifliche Regelungslücke bei mehreren Regelungsmöglichkeiten und fehlender Erkennbarkeit eines mutmaßlichen Parteiwillens

1. § 12 Abs. 4 MTV Gaststättengewerbe Bayern beinhaltet einen eindeutigen Anspruch befristet Beschäftigter auf ein anteiliges Weihnachtsgeld, wenn sie eine elfmonatige Betriebszugehörigkeit aufweisen und ohne Unterbrechung von mehr als einem Jahr beschäftigt waren; soweit die Norm hinsichtlich der Art der Beendigung keine Unterscheidung beinhaltet (Ablauf der Befristung oder sonstiger Beendigungstatbestand), ergibt sich aus ihr eindeutig, dass auch befristet Beschäftigte dann einen Anspruch auf das anteilige Weihnachtsgeld haben, wenn sie vorzeitig ausscheiden. 2. Liegt keine eindeutige Regelung vor, die den Interessen der tariflichen Gesamtregelung entspricht, und kommen mehrere Möglichkeiten zur Lückenschließung in Betracht, ohne dass ein mutmaßlicher Wille der Tarifvertragsparteien eindeutig erkennbar ist, kann ein Lückenschluss nicht durch das Gericht sondern nur durch die Tarifvertragsparteien selbst erfolgen.