LAG Köln - Urteil vom 21.12.2022
11 SaGa 14/22
Normen:
ZPO § 935; ZPO § 940; BGB § 241 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ga 50/22

Antrag auf vorläufige Unterlassung einer Dienstplaneinteilung im einstweiligen Verfügungsverfahren; Umfang der Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis

LAG Köln, Urteil vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 11 SaGa 14/22

DRsp Nr. 2024/3285

Antrag auf vorläufige Unterlassung einer Dienstplaneinteilung im einstweiligen Verfügungsverfahren; Umfang der Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis

1. Einem Arbeitgeber kann durch einstweilige Verfügung aufgegeben werden, solange einen Arbeitnehmer ohne dienstplanmäßige Zuteilung zu einem bestimmten anderen Arbeitnehmer zu beschäftigen, bis der andere Arbeitnehmer das Anti-Aggressions-Training absolviert hat. 2. Eine Weisung des Arbeitgebers entspricht nicht billigem Ermessen, wenn sie dazu führt, dass der Arbeitnehmer vermeidbaren und unzumutbaren Risiken hinsichtlich seiner körperlichen Integrität ausgesetzt ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2022 - 4 Ga 50/22 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Kläger solange ohne dienstplanmäßige Zuteilung zu Herrn E C als Team-Partner zu beschäftigen, bis Herr E C das Anti-Aggressionstraining abgeschlossen hat, längstens bis zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache Arbeitsgericht Köln - 14 Ca 4941/22 -.