LAG Köln - Beschluss vom 02.11.2022 (5 Ta 67/22)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.05.2022 - 2 Ca 1435/22 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der Beklagte ist als Karnevals- und [...]