Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Dezember 2021 -
Die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe einer Zuwendung für das Jahr 2011 für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe.
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