OVG Sachsen - Urteil vom 09.11.2023
3 A 62/22
Normen:
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 15.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1419/20

Antrag eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe auf Zuwendungen für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe

OVG Sachsen, Urteil vom 09.11.2023 - Aktenzeichen 3 A 62/22

DRsp Nr. 2024/1541

Antrag eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe auf Zuwendungen für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Dezember 2021 - 1 K 1419/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VIII § 11; SGB VIII § 12;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe einer Zuwendung für das Jahr 2011 für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe.