LSG Hamburg - Beschluss vom 24.11.2023
L 3 VE 9/23 B D
Normen:
JEVG § 8 Abs. 2; JVEG § 4 Abs. 7 S. 1;
Fundstellen:
JurBüro 2024, 88
IBR 2024, 206
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 05.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 VE 55/17

Antrag eines Facharztes für Neurologie auf Vergütung für seine Bearbeitung eines Gutachtenauftrages Untersuchung der Kausalität einer Schutzimpfung für eine später eingetretene Narkolepsie

LSG Hamburg, Beschluss vom 24.11.2023 - Aktenzeichen L 3 VE 9/23 B D

DRsp Nr. 2024/471

Antrag eines Facharztes für Neurologie auf Vergütung für seine Bearbeitung eines Gutachtenauftrages Untersuchung der Kausalität einer Schutzimpfung für eine später eingetretene Narkolepsie

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 5. September 2023 abgeändert und die Vergütung für die Bearbeitung des Gutachtenauftrages vom 21. April 2022 auf 3.159,45 € festgesetzt.

Normenkette:

JEVG § 8 Abs. 2; JVEG § 4 Abs. 7 S. 1;

Gründe

I