ArbG Düsseldorf, vom 12.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6175/90
Anwaltsgebühren: Festsetzung gegen den eigenen Mandanten
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 128/92
DRsp Nr. 2002/8851
Anwaltsgebühren: Festsetzung gegen den eigenen Mandanten
1. Die Geltendmachung einer nichtgebührenrechtlichen Einwendung (§ 19 Abs. 5BRAGO) hindert die Kostenfestsetzung nur dann, wenn tatsächliche Umstände dargelegt werden, auf denen die Einwendung aufbauen soll.2. Demgemäß reicht es nicht aus, wenn der Mandant lediglich vorbringt, er mache Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages geltend.