LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.07.2014
15 Sa 1316/13
Normen:
BGB § 623; BGB § 180; KSchG § 1; AGG § 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 09.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 171/13

Anwendbarkeit des KSchG bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer touristischen Marketinggesellschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.07.2014 - Aktenzeichen 15 Sa 1316/13

DRsp Nr. 2015/5329

Anwendbarkeit des KSchG bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer touristischen Marketinggesellschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft

Hat eine kommunale Gebietskörperschaft zum Zwecke der Durchführung von Maßnahmen des touristischen Marketings und von touristischen Veranstaltungen eine 100%-ige Tochter-GmbH gegründet, so ist für die Anwendung des KSchG lediglich auf die Zahl der Arbeitnehmer der GmbH, nicht aber auf diejenige der Stadt insgesamt abzustellen.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 9. September 2013 - 7 Ca 171/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 623; BGB § 180; KSchG § 1; AGG § 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 138;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung sowie Ansprüche der Klägerin auf Weiterbeschäftigung.