Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer Kündigung.
Der Kläger, der in B-Stadt (Deutschland) wohnt, schloss mit der Beklagten zu 1., die in E-Stadt (Deutschland) ein Montageunternehmen betreibt und in der Regel nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, mündlich einen Arbeitsvertrag, wobei die Beklagte zu 1. durch ihren Ehemann, den Beklagten zu 2., vertreten wurde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|