Der Antrag auf Beiladung des "Königreichs Deutschland" wird abgelehnt.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.12.2020 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Antragstellerin zu 3/4 und die Antragsgegnerin zu 1/4.
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