LAG Hamm - Urteil vom 13.10.2004
18 Sa 637/04
Normen:
MTV § 3 Nr. 3.b § 10 Abs. 3c § 10 Nr. 3.a § 10 Nr. 3.b ; SGB IX § 125 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Detmold - 1 Ca 922/03 - 11.02.2004,

Anzahl der Urlaubstage bei abweichender Verteilung der regelmäßigen Arbeitzeit von tariflicher Bemessung der Jahresurlaubstage

LAG Hamm, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 18 Sa 637/04

DRsp Nr. 2005/1334

Anzahl der Urlaubstage bei abweichender Verteilung der regelmäßigen Arbeitzeit von tariflicher Bemessung der Jahresurlaubstage

»Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalenderwoche verteilt worden ist.«

Normenkette:

MTV § 3 Nr. 3.b § 10 Abs. 3c § 10 Nr. 3.a § 10 Nr. 3.b ; SGB IX § 125 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Höhe des Urlaubsanspruchs des Klägers für das Jahr 2003.

Der am 01.02.13xx geborene Kläger ist seit 1992 im Betrieb der Beklagten tätig. Er arbeitet als Tiefdrucker im Tiefdruckbereich. Sein Monatsbruttolohn betrug zuletzt 3.100,-- EUR.