LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.12.2010
10 Sa 659/10
Normen:
TzBfG § 14;
Fundstellen:
NZA-RR 2011, 240
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 9095/09

Anzahl der Verlängerungen; Höchstdauer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 659/10

DRsp Nr. 2011/5696

Anzahl der Verlängerungen; Höchstdauer

§ 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist dahingehend auszulegen, dass durch Tarifvertrag die Anzahl der Verlängerungen und die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden können.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2010 - 3 Ca 9095/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14;

Gründe:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund Befristung beendet wurde.

Der zur Zeit der Klageerhebung 36jährige Kläger, welcher einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, war bei der Beklagten, einem Unternehmen des Sach- und Sicherheitsgewerbes, seit dem 03. April 2006 als Geld- und Werttransportfahrer zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von zuletzt ca. 2.200,-- Euro beschäftigt.