LAG Köln - Urteil vom 11.08.2000
11 (9) Sa 245/00
Normen:
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände) § 6 Abs. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6633/98

Arbeitgeber: Direktionsrecht - Tarifvertrag

LAG Köln, Urteil vom 11.08.2000 - Aktenzeichen 11 (9) Sa 245/00

DRsp Nr. 2000/10278

Arbeitgeber: Direktionsrecht - Tarifvertrag

»Der Rationalisierungsschutz-TV erweitert das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nicht derart, dass dieser die alternativen Arbeitsplätze, zu deren Angebot er nach dem TV bei Rationalisierungsmaßnahmen verpflichtet ist, dem Angestellten auch ohne dessen Zustimmung einseitig zuweisen könnte (evtl. Abweichung von der Literaturmeinung).«

Normenkette:

Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände) § 6 Abs. 8;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 12.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6633/98