Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände) § 6 Abs. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6633/98
Arbeitgeber: Direktionsrecht - Tarifvertrag
LAG Köln, Urteil vom 11.08.2000 - Aktenzeichen 11 (9) Sa 245/00
DRsp Nr. 2000/10278
Arbeitgeber: Direktionsrecht - Tarifvertrag
»Der Rationalisierungsschutz-TV erweitert das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nicht derart, dass dieser die alternativen Arbeitsplätze, zu deren Angebot er nach dem TV bei Rationalisierungsmaßnahmen verpflichtet ist, dem Angestellten auch ohne dessen Zustimmung einseitig zuweisen könnte (evtl. Abweichung von der Literaturmeinung).«
Normenkette:
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände) § 6 Abs. 8;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 12.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6633/98