BAG - Urteil vom 09.10.2002
5 AZR 405/01
Normen:
BGB § 611 ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern;
Fundstellen:
NZA 2003, 688
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 12.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 137/01
ArbG Halberstadt, vom 16.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1810/00

Arbeitnehmerbegriff

BAG, Urteil vom 09.10.2002 - Aktenzeichen 5 AZR 405/01

DRsp Nr. 2003/3737

Arbeitnehmerbegriff

Orientierungssätze: 1. Für den Arbeitnehmerstatus eines zur Aushilfe engagierten Orchestermusikers ist maßgeblich, ob der betreffende Musiker auch im Rahmen seines übernommenen Engagements seine Arbeitszeit noch im wesentlichen frei gestalten kann oder insoweit einem umfassenden Weisungsrecht der Orchesterleitung unterliegt (Bestätigung von Senat 22. August 2001 - 5 AZR 502/99 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 109 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 86). 2. Wird ein Musiker jeweils für einzelne Aufführungen engagiert, kann dies auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung erfolgen, nach der sich der Musiker bereiterklärt, im Einzelfall ohne rechtliche Verpflichtung zur Arbeitsleistung tätig zu werden (vgl. zu solchen Rahmenvereinbarungen BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zur Veröffentlichung bestimmt).

Normenkette:

BGB § 611 ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.

Der 1953 geborene Kläger war von 1990 bis 31. Juli 1995 bei dem Beklagten im Orchester des N als dritter Flötist beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete nach vorangegangener betriebsbedingter Kündigung durch einen gerichtlichen Vergleich.