Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
Der 1953 geborene Kläger war von 1990 bis 31. Juli 1995 bei dem Beklagten im Orchester des N als dritter Flötist beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete nach vorangegangener betriebsbedingter Kündigung durch einen gerichtlichen Vergleich.
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