Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern einer Zeitschriftenwerberkolonne
FG Nürnberg, Urteil vom 13.02.2003 - Aktenzeichen IV 434/98
DRsp Nr. 2003/17411
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern einer Zeitschriftenwerberkolonne
Mitglieder einer Zeitschriftenwerberkolonne, deren Tätigkeit durch Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, fehlende Unternehmerinitiative und fehlendes Unternehmerrisiko gekennzeichnet ist, sind nicht als selbständig anzusehen.
Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht gem. § 42dEStG als Arbeitgeberin für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge in Anspruch genommen worden ist.
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