FG Nürnberg - Urteil vom 13.02.2003
IV 434/98
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 38 Abs. 3 ; EStG § 41a Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1321

Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern einer Zeitschriftenwerberkolonne

FG Nürnberg, Urteil vom 13.02.2003 - Aktenzeichen IV 434/98

DRsp Nr. 2003/17411

Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern einer Zeitschriftenwerberkolonne

Mitglieder einer Zeitschriftenwerberkolonne, deren Tätigkeit durch Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, fehlende Unternehmerinitiative und fehlendes Unternehmerrisiko gekennzeichnet ist, sind nicht als selbständig anzusehen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 38 Abs. 3 ; EStG § 41a Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht gem. § 42d EStG als Arbeitgeberin für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge in Anspruch genommen worden ist.