FG Nürnberg - Urteil vom 13.02.2003 (IV 434/98)
Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht gem. § 42d EStG als Arbeitgeberin für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge in Anspruch genommen worden ist. Die Klägerin wurde mit [...]