FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.03.2003 (3 K 218/99)
Streitig ist, ob die Klägerin ihren Außendienstmitarbeitern mit der Durchführung einer Betriebsveranstaltung an der Südküste Portugals einen geldwerten Vorteil zugewendet hat, den sie der Lohnsteuer hätte unterwerfen [...]