FG Berlin - Urteil vom 25.02.2003 (7 K 7186/02)
Der Kläger schuldete zum 1. März 2002 dem Beklagten Abgabenforderungen in Höhe von 62 075, 62 EURO, vor allem wegen Einkommen und Umsatzsteuer 1990 bis 1993 zuzüglich Nebenleistungen, die der Beklagte seit Fälligkeit [...]