Der Antragsteller war bis zum 31. Dezember 1999 Arbeitnehmer der X - im Folgenden: X - und erzielte sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Daneben bestand zu seinen Gunsten eine Pensionszusage. Dieses Arbeitsverhältnis lösten der Antragsteller und die X mit Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember 1999 auf. Der Antragsteller erhielt in diesem Zusammenhang eine Abfindung in Höhe von rund 1,1 Mio. DM, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterlag und ihm im Januar 2000 zufloss.
Ab 1. Januar 2000 erzielte der Antragsteller als Gesellschafter-Geschäftsführer der Y-GmbH Einnahmen, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterlagen.
Die mit dem Antragsteller zusammenveranlagte Antragstellerin erzielte im Streitjahr lediglich Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|