FG Berlin - Urteil vom 26.06.2003
1 K 1485/02
Normen:
EStG § 8 Abs. 3 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 5, 6 ;

Steuerfreie Zuschüsse mindern Entfernungspauschale

FG Berlin, Urteil vom 26.06.2003 - Aktenzeichen 1 K 1485/02

DRsp Nr. 2003/12366

Steuerfreie Zuschüsse mindern Entfernungspauschale

Zuschüsse des Arbeitgebers für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann, mindern den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 3 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 5, 6 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Arbeitnehmer. Im Streitjahr waren sie bei der S-Bahn Berlin GmbH beschäftigt.

Im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr durch Bescheid vom September 2002 kürzte der Beklagte die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz - EStG - für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei den Werbungskosten jeweils um den geldwerten Vorteil in Gestalt einer vom Arbeitgeber gewährten Freifahrtberechtigung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Entsprechend einer Mitteilung der S-Bahn Berlin GmbH hätte der Preis für ein nicht übertragbares Job-Ticket jeweils 1.049,75 DM betragen. Dementsprechend setzte der Beklagte als Kürzungsbetrag jeweils 1.049,00 DM an.