FG Berlin - Urteil vom 25.02.2003
7 K 7186/02
Normen:
AO § 295 ; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 2 ; SGB I § 55 Abs. 4 ; BSHG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 900

Zum Anspruch auf Freigabe einer Bargeldpfändung

FG Berlin, Urteil vom 25.02.2003 - Aktenzeichen 7 K 7186/02

DRsp Nr. 2003/8465

Zum Anspruch auf Freigabe einer Bargeldpfändung

Die Freigabe einer Bargeldpfändung kann nicht gefordert werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass der gepfändete Betrag für die Beschaffung der für vier Wochen erforderlichen Nahrungs- Feuerungs- und Beleuchtungsmittel notwendig war.

Normenkette:

AO § 295 ; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 2 ; SGB I § 55 Abs. 4 ; BSHG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger schuldete zum 1. März 2002 dem Beklagten Abgabenforderungen in Höhe von 62 075, 62 EURO, vor allem wegen Einkommen und Umsatzsteuer 1990 bis 1993 zuzüglich Nebenleistungen, die der Beklagte seit Fälligkeit immer wieder erfolglos versucht hatte zu vollstrecken.

Er ist verheiratet mit ... - im Folgenden: Ehefrau-, von der er jedoch getrennt leben soll.

Die Ehefrau erteilte dem Kläger am 4. August 2000 eine Vollmacht für das auf ihren Namen lautende Konto bei der X-Bank mit der Nummer ...

Ferner war der Kläger u. a. Inhaber eines Kontos bei der Y-AG, das am 6. März 2002 einen Bestand von 10,59 EURO aufwies. Am 21. März 2002 gingen darauf weitere 2 246,97 EURO ein (Bl. 302, 312 Vollstr.A).

Der Kläger war unter der Bezeichnung "..." beim Internet-Auktionshaus eBay registriert. Dort versteigerte er insbesondere Waren der Unterhaltungselektronik einschließlich Zubehör. Die Zahlungen aus den erfolgreich verlaufenen Auktionen gingen auf dem Konto bei der X-Bank ein.