1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Februar 2011 - 12 Sa 1249/10 - wird zurückgewiesen. Der Tenor des angefochtenen Urteils wird wie folgt neu gefasst:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 17. Juni 2010 -
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