LAG Hamm - Urteil vom 27.02.1991
2 Sa 1289/90
Normen:
BGB § 397 § 615 Satz 2 ; KSchG § 11 Nr. 1 ;
Fundstellen:
ARST 1992, 31
AuR 1991, 317
DB 1991, 1577
EzA § 615 BGB Nr. 71
LAGE § 615 BGB Nr. 26

Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Freistellung

LAG Hamm, Urteil vom 27.02.1991 - Aktenzeichen 2 Sa 1289/90

DRsp Nr. 2002/16981

Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Freistellung

»Stellt ein Arbeitgeber bereits mit Ausspruch der Kündigung den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht frei und schließen beide Parteien im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits einen gerichtlichen Vergleich, der die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses abschließend regeln soll mit dem Inhalt, daß für die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freigestellt wird, so scheidet eine Anrechnung des während dieser Zeit anderweitig erzielten Verdienstes auf die vereinbarte Lohnfortzahlung aus.«

Normenkette:

BGB § 397 § 615 Satz 2 ; KSchG § 11 Nr. 1 ;
Fundstellen
ARST 1992, 31
AuR 1991, 317
DB 1991, 1577
EzA § 615 BGB Nr. 71
LAGE § 615 BGB Nr. 26