LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.07.1999
16 (3) Sa 213/99
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 25.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1880/98

Arbeitsentgelt: Anspruch auf Erhöhung der vereinbarten außertariflichen Vergütung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.1999 - Aktenzeichen 16 (3) Sa 213/99

DRsp Nr. 2002/3713

Arbeitsentgelt: Anspruch auf Erhöhung der vereinbarten außertariflichen Vergütung

1. Vereinbaren die Vertragsparteien einen Einsatz des Arbeitnehmers als AT-Angestellter mit entsprechender Vergütung "außer Tarif", so hat dieser einen Anspruch auf Anhebung seiner Vergütung, wenn sein Gehalt von zwischenzeitlichen Tarifanhebungen eingeholt wird. 2. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nach einem Verbandsaustritt nicht mehr tarifgebunden ist.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 3 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Jahressonderleistung für 1997 sowie über die Höhe des monatlichen Vergütungsanspruchs des Klägers.