LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.07.1999
16 (4) Sa 214/99
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen - 5 (2) Sa 1902/98 - 25.11.98,

Arbeitsentgelt: Anspruch auf Erhöhung der vereinbarten außertariflichen Vergütung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.1999 - Aktenzeichen 16 (4) Sa 214/99

DRsp Nr. 2002/3760

Arbeitsentgelt: Anspruch auf Erhöhung der vereinbarten außertariflichen Vergütung

1. Vereinbaren die Vertragsparteien einen Einsatz des Arbeitnehmers als AT-Angestellter mit entsprechender Vergütung "außer Tarif", so hat dieser einen Anspruch auf Anhebung seiner Vergütung, wenn sein Gehalt von zwischenzeitlichen Tarifanhebungen eingeholt wird. 2. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nach einem Verbandsaustritt nicht mehr tarifgebunden ist.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 3 ;

Hinweise:

Die Sache ist beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 5 AZR 485/99 -.

Vorinstanz: ArbG Essen - 5 (2) Sa 1902/98 - 25.11.98,