Arbeitsentgelt: Anspruch auf Erhöhung der vereinbarten außertariflichen Vergütung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.1999 - Aktenzeichen 16 (4) Sa 214/99
DRsp Nr. 2002/3760
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Erhöhung der vereinbarten außertariflichen Vergütung
1. Vereinbaren die Vertragsparteien einen Einsatz des Arbeitnehmers als AT-Angestellter mit entsprechender Vergütung "außer Tarif", so hat dieser einen Anspruch auf Anhebung seiner Vergütung, wenn sein Gehalt von zwischenzeitlichen Tarifanhebungen eingeholt wird.2. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nach einem Verbandsaustritt nicht mehr tarifgebunden ist.