1. Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. März 2011 -
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens haben die Kläger je zur Hälfte zu tragen.
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger je zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Zahlungen aus dem
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