LAG München vom 21.07.1988
4 Sa 1168/87
Normen:
BGB §§ 387 389 611 Abs. 1 § 812 Abs. 1 Satz 1 ; BMT-G II § 34 Abs 1 ; LFZG § 1 Abs 1 Satz 1 § 3 Abs 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
ARST 1989, 64
DB 1989, 280
DRsp VI(608)197
LAGE § 812 BGB Nr. 1
PersR 1989, 110
ZTR 1989, 83

Arbeitsentgelt: Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Lohnansprüche wegen angeblicher Arbeitsfähigkeit;

LAG München, vom 21.07.1988 - Aktenzeichen 4 Sa 1168/87

DRsp Nr. 1992/11826

Arbeitsentgelt: Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Lohnansprüche wegen angeblicher Arbeitsfähigkeit;

1. Rechnet der Arbeitgeber gegen Lohnansprüche eines Arbeitnehmers mit Gegenansprüchen aus vermeintlich ungerechtfertigter Bereicherung auf, so trifft den Arbeitgeber die volle Beweislast dafür, daß der Arbeitnehmer Leistungen ohne Rechtsgrund erhalten hatte.2. Die wiederholte Erkrankung eines ausländischen Mitarbeiters im Anschluss an einen Heimaturlaub vermag zwar den Beweiswert einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern; sie begründet andererseits jedoch keinen Anscheinsbeweis dafür, daß der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war.

Normenkette:

BGB §§ 387 389 611 Abs. 1 § 812 Abs. 1 Satz 1 ; BMT-G II § 34 Abs 1 ; LFZG § 1 Abs 1 Satz 1 § 3 Abs 1 Satz 1 ;