BAG, vom 26.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AZR 125/95
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgebot - Wechsel zwischen Tarifgebieten - Zahlung einer Divergenzvergütung
BVerfG, Beschluß vom 21.01.1997 - Aktenzeichen 1 BvR 1042/96
DRsp Nr. 1997/3614
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgebot - Wechsel zwischen Tarifgebieten - Zahlung einer Divergenzvergütung
Ist der Beschwerdeführer nicht gehindert, in anderen Verfahren in eindeutiger Weise darauf zu verweisen, dass die den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch begründende Entlohnung nach BAT von in das Beitrittsgebiet zurückkehrenden Mitarbeitern erst nach dem 30. Juli 1992 eingetreten ist, liegen Gründe für die Annahme der Verfassungsbeschwerde nicht vor.