LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.12.1999
15 Sa 79/99
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 60
Vorinstanzen:
ArbG Reutlingen, vom 22.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 117/99

Arbeitsentgelt: Jahressonderzahlung - tarifvertragliche Verminderung - Geltung auch für nichttarifgebundene Arbeitnehmer

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.1999 - Aktenzeichen 15 Sa 79/99

DRsp Nr. 2002/7725

Arbeitsentgelt: Jahressonderzahlung - tarifvertragliche Verminderung - Geltung auch für nichttarifgebundene Arbeitnehmer

Leistet ein tarifgebundener Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung unabhängig von ihrer Tarifgebundenheit an alle Arbeitnehmer in der tariflichen Höhe zu dem jeweils nach dem Tarifvertrag vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt und unter Kenntlichmachung in den Gehaltsabrechnungen, so schuldet er auch den nicht organisierten Arbeitnehmern, wenn durch einen durch dieselben Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Firmentarifvertrag die im Manteltarifvertrag an sich geregelte Höhe der Jahressonderzahlung wegen der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens für ein Jahr reduziert wird, nur die verringerte Jahressonderzahlung. Die Gleichstellung bezieht sich nicht nur auf zukünftige Besserstellungen, sie wirkt auch im Falle einer Herabsetzung.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;