ArbG Kempten, vom 27.05.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2024/92
Arbeitsgerichtsverfahren: Absetzung des erstinstanziellen Urteils; Sozialplan: Abfindung
LAG München, Urteil vom 11.05.1994 - Aktenzeichen 9 Sa 830/93
DRsp Nr. 2002/15102
Arbeitsgerichtsverfahren: Absetzung des erstinstanziellen Urteils; Sozialplan: Abfindung
1. Im Berufungsrechtszug, in dem es - anders als im Revisionsrechtszug - absolute, zur Aufhebung führende Mängel nicht gibt, entscheidet das Landesarbeitsgericht den Rechtsstreit aufgrund neuer Verhandlung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht neu 2. Zur Frage, wann ein Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan besteht.