LAG Niedersachsen, vom 13.11.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ta 85/53
ArbG Verden, vom 30.07.1953
Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über die Rechtsbeschwrde;
BAG, Beschluss vom 07.07.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 3/54
DRsp Nr. 2007/23229
Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über die Rechtsbeschwrde;
»1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist auch ohne Rüge von Amts wegen zu prüfen, ob die eingelegte Beschwerde zulässig ist.2. Vor Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. März 1953 galten für das Beschwerdeverfahren in Betriebsverfassungsstreitigkeiten die Bestimmungen der § 85 - § 89 des Arbeitsgerichtsgesetzes von 1926 i.d.F. des § 83 Abs. 2BetrVG.3. Für die Vertretung der Beteiligten vor dem Landesarbeitsgericht galt § 11 Abs. 2ArbGG [1926]. Eine Beschwerde konnte daher nur von einer nach dieser Vorschrift vor den Landesarbeitsgerichten zugelassenen Person eingelegt werden.4. Über die zulässige Rechtsbeschwerde kann ohne mündliche Verhandlung unter Zuziehung der Bundesarbeitsrichter entschieden werden.«