LAG Berlin - Urteil vom 15.01.1999
6 Sa 114/98
Normen:
LöschG § 1 Abs. 1 § 2 ; ZPO § 50 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 82 Ca 3991/98

Arbeitsgerichtsverfahren: Parteifähigkeit einer GmbH

LAG Berlin, Urteil vom 15.01.1999 - Aktenzeichen 6 Sa 114/98

DRsp Nr. 2002/7987

Arbeitsgerichtsverfahren: Parteifähigkeit einer GmbH

Die Eintragung der Auflösung einer GmbH wegen rechtskräftiger Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens berührt anders als die Eintragung der Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit ihrer Parteifähigkeit nicht.

Normenkette:

LöschG § 1 Abs. 1 § 2 ; ZPO § 50 Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Erstattung von Konkursausfallgeld in rechnerisch unstreitiger Höhe von 20.424,67 DM nebst Rechtshängigkeitszinsen in Anspruch.

Das Arbeitsgericht Berlin hat einen Vollstreckungsbescheid über diesen Betrag mit der Begründung aufrechterhalten, allein die Eintragung der Auflösung der Beklagten im Handelsregister habe nicht zum Verlust ihrer Rechts- und Parteifähigkeit geführt.