LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.08.2012
8 SaGa 14/12
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2012, 369
NJW 2013, 10
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 06.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ga 44/12

Arbeitskampf; Zulässigkeit von Verbalattacken im Rahmen einer Arbeitskampfmaßnahme

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2012 - Aktenzeichen 8 SaGa 14/12

DRsp Nr. 2012/22291

Arbeitskampf; Zulässigkeit von Verbalattacken im Rahmen einer Arbeitskampfmaßnahme

Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Verbalattacken im Rahmen von Arbeitskampfmaßnahmen geht es darum, das über die Meinungsäußerung- und Koalitionsfreiheit (Art. 5 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG) grundgesetzlich geschützte Recht der Arbeitnehmer und der sie unterstützenden Gewerkschaft, sich anlässlich eines rechtmäßigen Streiks kritisch oder sogar ehrverletzend über den sozialen Gegenspieler zu äußern, gegen das ebenfalls grundrechtlich geschützte Interesse des Arbeitnehmers abzuwägen, nicht Ziel diffamierender und das Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG verletzender Verbalattacken zu werden, und damit gleichzeitig in seinem eigentumsähnlichen (Art. 14 Abs. 1 GG) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt zu werden.

Tenor

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgericht Düsseldorf vom 06.07.2012 - Az. 3 Ga 44/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.